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Startseite / Geschäftsbedingungen / Vertragsgegenstand

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2. Vertragsgegenstand

2.1, Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten.

2.2, Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben wird keine Haftung übernommen.

2.3, Jeder Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit in allen Einzelheiten der schriftlichen Bestätigung. Für Lagerware tritt an Stelle der Auftragsbestätigung die Rechnung.

2.4, Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird.

2.5, Fertigungsmuster, Korrekturabzüge, Andrucke usw. sind vom Auftraggeber zu prüfen und dem Auftragnehmer verarbeitungsreif erklärt zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird die Übersendung eines Ausfallmusters nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf Fehler durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Druck-, Stanz- und Prägewerkzeugen sind Änderungen nur in begrenztem Umfang möglich; sie werden gesondert berechnet.

2.6, Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, oder die auf Grund unvorhergesehener technischer Schwierigkeiten erforderlich werden, sind gestattet, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren bleiben geringfügige Abweichungen vom Original vorbehalten. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigem Andruck und dem Auflagendruck.

2.7, Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Bestätigung; sie werden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeabdrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

2.8, Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seinen Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine Betriebskennnummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

2.9, Der Auftraggeber weiß, daß das Urheberrecht des geschaffenen Auftrages bei der druckfinder.de GmbH liegt, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.

2.10, Der Auftraggeber erklärt sich bereit, die vom Auftragnehmer für ihn produzierten Waren für Werbezwecke (z.B. als Anschauungsmuster) des Auftragnehmers unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber haftet für jeden aus der Verletzung eines etwaigen fremden Urheberrechts entstehenden Schadens, auch wenn das Copyright versteckt, zu klein oder unauffällig auf der Vorlage platziert ist.

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